Unfallgutachten in Berlin

Können Unfallgutachten fehlerhaft sein?

Häufig wird behauptet, dass ein Schadensgutachten Fehler aufweist. In den meisten Fällen geschieht dies, wenn seitens des Haftpflichtversicherers im Nachgang noch gegen das Gutachten angegangen wird, weil die Kosten nicht erstattet werden wollen. Dass ein Gutachten tatsächlich Fehler aufweist, muss dann aber auch bewiesen werden. Allerdings ist dies für den Versicherer meist nicht hilfreich. Selbst wenn das Gutachten fehlerhaft ist, hat der Schädiger die Gutachterkosten zu übernehmen.

Geht der Versicherer gegen das Gutachten an, liegt die gesamte Beweislast bei ihm. Stellt sich heraus, dass der Geschädigte für Fehler im Gutachten verantwortlich ist, muss dieser die Kosten für das Gutachten übernehmen. Dies ist dann der Fall, wenn dem Gutachter Alt- oder Vorschäden verschwiegen wurden, oder der Kilometerstand, der für den Wiederbeschaffungswert herangezogen wird, höher ist als tatsächlich angegeben wurde.

Der Fall eines Versicherers, der gegen ein Gutachten vorgeht

Das Amtsgericht Oldenburg hatte in einem Rechtsstreit zu urteilen, bei dem beide Aspekte vorlagen. Hier klagte aus abgetretenem Recht der Gutachter selbst. Der Versicherer gab an, der Geschädigte hätte gegenüber dem Gutachter verschwiegen, dass ein Kratzer und eine Nachlackierung auf der Heckklappe vorlagen. Gleichzeitig würde er mit einem Schadenersatzanspruch gegen den geforderten Anspruch aufrechnen. Aus dem Grund, weil die im Gutachten gemachten Aussagen generell Fehler aufweisen würden. Dies begründete er damit, dass ein weiteres, vom Versicherer in Auftrag gegebenes Gutachten zum Ergebnis kommt, dass keineswegs der Stoßfänger komplett erneuert werden muss, sondern genauso gut eine Instandsetzung des Stoßfängers ausreichen würde.

Nicht jede Kleinigkeit ist für den Geschädigten belastend

Nicht jeder Vorschaden muss seitens des Geschädigten offenbart werden. Handelt es sich beispielsweise um Nachlackierungen oder Kratzer, kann auf die Kompetenz des Sachverständigen gesetzt werden.

Können Gutachten nur richtig oder nur falsch sein?

Häufig lässt sich beobachten, dass bei Gutachten, die vermeintlich kontrolliert wurden, die Ergebnisse voneinander abweichen. In einigen Fällen gibt sogar der Kontrolleur in seiner Stellungnahme an, dass seine Einschätzung in Teilbereichen auf vom Auftraggeber vorgegebenen Angaben beruht.

Können auch beide Gutachten falsch sein?

Weicht das Gutachten von den Vorstellungen der Versicherer ab, behaupten diese sehr schnell, dass das Gutachten falsch sei. Fakt ist jedoch, dass Gutachten voneinander abweichen können. Eine Aussage, welches Gutachten falsch oder welches richtig ist, lässt sich jedoch nicht immer sofort feststellen. Unter Umständen sind beide Gutachten falsch.

Möglicherweise sind sogar beide Gutachten richtig

Genauso kann es vorkommen, dass beide erstellte Unfallgutachten in Berlin oder einer anderen Stadt richtig sind. Wird der Schaden am Fahrzeug kalkuliert, kann es durchaus mehrere unterschiedliche Wege für die Instandsetzung des Fahrzeugs geben. Welchen Weg der Sachverständige letztendlich wählt und wie er das Erforderliche beurteilt, liegt im Ermessensspielraum des Sachverständigen.

Gleiches gilt, wenn es Streitigkeiten um den Wert des Fahrzeuges gibt. Liegen die Werte in einer geringen Differenz zueinander, können diese ebenfalls als richtig gelten. Gleiches gilt für die Wertminderung eines Fahrzeuges. Auch hier sind geringe Unterschiede in der Beurteilung angemessen.

Jeder der manipuliert, muss auch mit einem Regress rechnen

Gehen Versicherer in Regress, gelingt es ihnen nur in den seltensten Fällen zu beweisen, dass das Gutachten des Sachverständigen fehlerhaft ist. Bei Manipulationen, die offensichtlich sind, sieht der Sachverhalt wiederum schon ganz anders aus.

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