Auto ummelden: Darauf ist zu achten!
Behördengänge sind meist ein notwendiges Übel. Wenn man sein Auto ummelden möchte, gibt es einige Dinge zu beachten. Nötig wird es immer dann, wenn man in eine neue Stadt oder in einen neuen Landkreis umzieht und man hier sein Auto mitnehmen oder aber ein gebrauchtes Auto kaufen möchte, das schon angemeldet ist. Für beide Fälle gilt, dass man sein Auto im jeweiligen Zulassungsbezirk des neuen Wohnortes anmelden muss. Doch worauf muss man bei der Ummeldung achten?
Auto ummelden: So funktioniert es
Wenn man das eigene Auto ummelden möchte, kann man dazu entweder persönlich zur zuständigen Zulassungsstelle vor Ort fahren oder aber man erledigt es bequem von zuhause aus, was mittlerweile die Regel ist. Zumindest kann man online ganz einfach einen Termin für die Ummeldung vereinbaren. Wer es sich ganz einfach machen möchte, kann die Ummeldung auch komplett online erledigen. Seit Oktober 2019 kann man das eigene Auto online anmelden, ummelden oder sogar abmelden. Doch auch hierbei gibt es einige Dinge, die beachtet werden müssen.
Die notwendigen Dokumente
Bei der Zulassungsbehörde wird man bei der Ummeldung seines Autos immer nach dem Personalausweis, der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (also dem Fahrzeugschein und dem Fahrzeugbrief), der eVB-Nummer und dem HU-Prüfbericht gefragt. Letzterer kann vom TÜV, Dekra oder einer anderen Prüfstelle ausgestellt werden. Das gilt allerdings nur für Autos, die älter als drei Jahre sind. Wenn das Auto unter drei Jahre alt ist, kann man die Ummeldung auch ohne einen Prüfbericht vollziehen, denn bei Neufahrzeugen gilt, dass sie erst nach den ersten drei Jahren eine gründliche Hauptuntersuchung benötigen. Wenn man keinen Personalausweis zur Hand hat, kann man sich auch mit einem Reisepass oder einer Meldebestätigung ausweisen. Vorsicht: Gerade bei Reisepässen vergisst man oft das Ablaufdatum. Man sollte sich also dringend im Vorfeld des Termins rückversichern, dass der Ausweis noch gültig ist. Eine Meldebestätigung kann man dagegen bei seinem örtlichen Einwohnermeldeamt einfordern.
Probleme bei Firmenfahrzeugen?
Wenn man ein Firmenfahrzeug ummelden möchte, wird die Zulassungsstelle neben den obligatorischen Fahrzeugpapieren auch einen Auszug aus dem Handelsregister und eine Gewerbeanmeldung sehen wollen. Darüber kann man sich vorab auf der Online-Präsenz der Zulassungsstelle informieren.
Kosten für die Ummeldung
Die Kosten für eine Ummeldung des eigenen Autos können variieren, denn jede Kommune kann hier die eigenen Preise festlegen. Unter anderem kann man bei der Auswahl eines Nummernschildes mit Kosten rechnen. Wer sich darüber informieren möchte, kann sich die Kennzeichen Liste anschauen. Für die Ummeldung an sich kommen dann noch einmal Kosten in Höhe von ca. 30 Euro hinzu. Wenn man sich dann noch für ein Wunschkennzeichen entscheidet, kann das noch einmal zwischen 50 und 60 Euro kosten. Wenn man selbst zur Ummeldung keine Zeit findet, wenn man es beispielsweise aufgrund der Arbeitszeiten einfach nicht zu den Öffnungszeiten des Zulassungsamtes schafft, dann kann man diesen bürokratischen Akt auch von einem Bevollmächtigten erledigen lassen. Zusätzlich zu den besagten Dokumenten benötigt diese Person dann eine schriftlich formulierte und unterschriebene Vollmacht. Wichtig ist, dass man bei dieser darauf achtet, dass man den vollständigen Namen, den Namen des Bevollmächtigten und die Angaben zum Fahrzeug, wie den Hersteller, den Typ und die Identifikationsnummer mit angibt, um Unklarheiten zu verhindern.